Fachanwalt für Rechtsfragen im öffentlichen Baurecht

Sie suchen einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Verwaltungsrecht. Hier finden Sie Ihren Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Fachkompetenz auch im Baurecht.

Besondere Kenntnisse im Baurecht als Fachanwalt

Einen Fachanwalt für öffentliches Baurecht alleine gibt es nicht. Das öffentliche Baurecht zählt zum Verwaltungsrecht. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht verfügen wir über besondere Kenntnisse im öffentlichen Baurecht (§ 8 Nummer 2 Fachanwaltsordnung). Als öffentliches Baurecht wird ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts bezeichnet. Das öffentliche Baurecht umfasst sämtliche Verfahren und Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Zulässigkeit der baulichen Nutzung von Grund und Boden.

Zulässigkeit von Bauvorhaben

Das öffentliche Baurecht regelt damit insbesondere die Zulässigkeit von Bauvorhaben und Gebäuden und deren gesetzmäßige Nutzung. Das öffentliche Baurecht enthält auch Vorgaben zur Genehmigungspflicht und Genehmigungsfähigkeit von wesentlichen Veränderungen an baulichen Anlagen und deren Beseitigung. Das öffentliche Baurecht wird unterteilt in das sog. Bauplanungsrecht und das sog. Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht regelt die grundsätzliche Zulässigkeit von Bauvorhaben in einem bestimmten Bereich, z.B. im Innenbereich einer geschlossenen Bebauung oder im Aussenbereich, also in der Regel ausserhalb einer geschlossenen Bebbauung, z.B. auf freier Flur. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens kann im Rahmen einer sog. Bauvoranfrage geklärt werden. Im Vordergrund stehen hier zumeist Rechtsfragen. Zum Bauplanungsrecht gehört das Städtebaurecht. Das Bauordnungsrecht hingegen befasst sich technisch detaillierter mit der konkret geplanten Ausführung einer baulichen Anlage. Das Bauordnungsrecht als sog. Baupolizeirecht hat zum Ziel, Gefahren abzuwehren. So dient die Einhaltung von Abstandsflächen insbesondere dem vorbeugenden Brandschutz. Das Bauordnungsrecht wird in der Regel durch Bauaufsichtsbehörden im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens geprüft und vollzogen. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens können auch Fragen anderer öffentlich-rechtlicher Anforderungen zu prüfen sein, wie z.B. der Denkmalschutz, das Wasserrecht oder das Immissionsschutzrecht.

Rechtsanwalt für Baugenehmigung

Das öffentliche Baurecht ist zentral im Verwaltungsrecht und kontinuierlich Gegenstand unserer Tätigkeit. Wir beraten und vertreten privaten Bauherren oder von Bauvorhaben betroffene Nachbarn insbesondere wie folgt:

  • Beratung zur bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben vor oder parallel zur Ausarbeitung der Baumappe und zur Einreichung bei der Gemeinde bzw. der Baugenehmigungsbehörde
  • Vertretung vor der Baugenehmigungsbehörde in Verfahren zu einem Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides, in Verfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung oder in Verfahren im Freistellungsverfahren
  • Vertretung vor dem Verwaltungsgericht bei gerichtlicher Durchsetzung eines Bauvorbescheides oder einer Baugenehmigung bzw. Anfechtung einer belastenden Genehmigung (Nachbarklage oder Auflagen in Genehmigungsbescheid)
  • Beratung und Vertretung bei Verlängerung von erteilten Genehmigungen
  • Beratung und Vertretung bei Verfahren zur Genehmigung einer Nutzungsänderung, insbesondere bei Bestandsschutz

Rechtsanwalt mit Erfahrung im Baugenehmigungsverfahren

Für private Bauherren haben wir unter anderem folgende Angelegenheiten im öffentlichen Baurecht bearbeitet:

  • Versagungsgegenklage vor dem Verwaltungsgericht gegen einen vom Landratsamt abgelehnten Bauvorbescheid. Das Landratsamt als Verwaltungsbehörde hatte einen entsprechenden Vorbescheid bereits vormals erteilt. Nach Ablauf der Geltung dieses Bescheides jedoch eine erneute Erteilung verweigert. Entgegen der vormaligen Entscheidung nimmt das Landratsamt heute eine Unzulässigkeit des Vorhabens an, da dieses im Aussenbereich nach § 35 BauGB liegen soll. Das Vorhaben (Einfamilienhaus) liegt innerhalb der geschlossenen Bebauung, in Ortsrandlage.
  • Vertretung vor der Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich eines Antrags auf Nutzungsänderung. In einem ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb im sog. Aussenbereich sollen neue Nutzungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe geschaffen werden.
  • Vertretung von Bauherrn vor dem Verwaltungsgericht bei Anfechtung der Baugenehmigung durch Nachbar.