Fachanwalt für Rechtsfragen im Berufsrecht

Sie suchen einen Anwalt mit Erfahrung im Verwaltungsrecht. Hier finden Sie Ihren Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Fachkompetenz auch im Berufsrecht.

berufsrecht

Besondere Kenntnisse im Berufsrecht als Fachanwalt

Einen Fachanwalt für Berufsrecht alleine gibt es nicht. Das Berufsrecht zählt zum Verwaltungsrecht. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht verfügen wir über besondere Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und im Verwaltungsverfahrensrecht (§ 8 Nummer 1 Fachanwaltsordnung). Als Berufsrecht wird ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts bezeichnet. Das Berufsrecht umfasst alle Rechtsfragen im Hinblick auf Ausübung der freien Berufe. Die berufsrechtlichen Verfahrens folgen dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Berufsrechtliche Maßnahmen können in der Regel von den Verwaltungsgerichten überprüft werden lassen.

Berufsrecht im Überblick

Das Berufsrecht stellt einen Regelungskomplex dar, der den Zugang zu den freien Berufen sowie deren Ausübung betrifft. Unter dem Begriff der „freien Berufe“ werden selbständig ausgeübte Tätigkeiten verstanden, die sich durch Erbringung wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Dienste auszeichnen. Freie Berufe sind nach dem § 18 EStG insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte. Zu den freien Berufen gehören auch den o.g. Tätigkeiten ähnliche Berufe, beispielsweise Bauingenieur oder Innenarchitekt. Die Rechte und Pflichten der Freiberufler werden in Standesordnungen, beispielsweise Steuerberatungsgesetz oder Wirtschaftsprüferdordnung, geregelt. Die freiberufliche Tätigkeit ist von der gewerblichen Tätigkeit zu unterscheiden. Freiberufler sind daher nicht verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen. Der Freiberufler bedarf einer Bestellung, beispielsweise bedarf ein Wirtschaftsprüfer nach § 1 WiPrO der Bestellung. Die Bestellung ist zu versagen, wenn eine strafrechtliche Verurteilung des Bewerbers vorliegt, die ausgeübte Tätigkeit mit dem Beruf nicht übereinstimmt oder sich der Bewerber oder die Bewerberin in nicht geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befindet. Wenn die nachträglich eingetretenen Tatsachen die Versagung der Bestellung rechtfertigen würden, ist die Bestellung zurückzunehmen. Die Bestellung ist ferner zu widerrufen, wenn der Freiberufler nicht eigenverantwortlich tätig ist, sich in nicht geordneten Vermögensverhältnissen befindet, eine Straftat begangen hat oder die Tätigkeit ausübt, die mit dem Beruf unvereinbar ist.

Insbesondere für die Bestellung bzw. Zulassung, als auch für die Berufsaufsicht sind die jeweiligen Kammern zuständig. Bei diesen handelt es sich um Körperschaften des Öffentlichen Rechts. Berufsrechtliche Maßregeln und Anordnungen (z.B. Rüge) stellen Verwaltungsakte dar. Diese können vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.

Rechtsanwalt für Berufsrecht

Das Berufsrecht ist Gegenstand unserer Tätigkeit. Wir beraten und vertreten Freiberufler insbesondere wie folgt:

  • Vertretung von Angehörigen der freien Berufe vor deren Aufsichtsbehörden (berufsständische Körperschaften, Kammern)
  • Vertretung von Angehörigen der freien Berufe vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere bei Klagen gegen berufsrechtliche Maßnahmen bzw. zur Durchsetzung von Zulassungen (z.B. Facharzt)

Rechtsanwalt mit Erfahrung im Berufsrecht

Für Angehörige der freien Berufe haben wir unter anderem folgende Angelegenheiten im Berufsrecht bearbeitet:

  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen eine Kammer, welche zu Lasten des Mandanten gegenüber Dritten nachweisbar falsche Tatsachen behauptete.
  • Vertretung vor der Kammer im Rahmen eines Verfahrens auf Anerkennung einer Facharztausbildung.
  • Vertretung im Rahmen einer berufsrechtlichen Stellungsnahme zum Vorwurf des standeswidrigen, weil vermeintlich wettbewerbswidrigen Verhaltens und des vermeintlich Nichteinhaltens von Notdiensten.