Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht ist das oberste Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit und bildet insbesondere als reine Rechtsinstanz die Revisionsinstanz in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten gegen Entscheidungen der in der Regel ersten Instanz (Verwaltungsgericht) und zweiten Instanz (Verwaltungsgerichtshof / OVG Oberverwaltungsgericht)  zur Einheit und Fortbildung des Rechts nach erfolgter Zulassung der Revision. Das Bundesverwaltungsgericht ist ferner insbesondere erste und letzte Tatsachen- und Rechtsinstanz bei Klagen gegen Vereinsverbote des Bundesministers des Innern, gegen Maßnahmen der Versicherungsaufsicht durch das zuständige Bundesamt und gegen den Bund bei dienstrechtlichen Angelegenheiten im Bereich des Bundesnachrichtendienstes. Vor dem Bundesverwaltungsgericht herrscht Anwaltszwang, Sie benötigen zur Durchsetzung Ihres Rechtes dort Anwälte.