Ihre Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Sabine I. Schneider

Diplom-Juristin Univ.
Rechtsanwältin seit 2009
Fachanwältin für Verwaltungsrecht seit 2014

Ein auszugsweiser Überblick über meine Erfahrung im Verwaltungsrecht:

  • Vertretung eines Grundstückseigentümers im Klageverfahren gegen einen Bescheid, mit dem sein Antrag bei der Landeshauptstadt München auf Auswechslung der Fenster eines unter Denkmalschutz stehenden Anwesens abgelehnt wurde
  • Klage für ein Kommunalunternehmen einer Stadt gegen den Freistaat Bayern wegen eines rechtsaufsichtlichen Bescheids des Landratsamts wegen Kreditaufnahmen
  • Vertretung eines Grundstückseigentümers im Rahmen von Verhandlungen mit dem Abwasserzweckverband Erdinger Moos über die Nutzung seiner Grundstücke für einen Abwasserkanal und gegenüber dem Landratsamt Erding wegen dem Widerruf einer Duldungsanordnung
  • Führung des Normenkontrollverfahrens gegen die Satzung der Gemeinde Kutzenhausen über den Erlass einer Veränderungssperre im Bereich eines Grundstücks für einen Teilbereich eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans
  • Anfechtungsklage gegen einen nur an einen Ehegatten der Gütergemeinschaft gerichteten Vorkaufsrechtsausübungsbescheid des Landratsamts Schwandorf nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz für ein Grundstück an einem Gewässer II. Ordnung
  • Führung des Widerspruchsverfahrens für einen Grundstückseigentümer wegen Grund und Höhe des Herstellungsbeitragsbescheids der Stadt Neutraubling für eine Entwässerungsanlage wegen der Baumaßnahme „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Carport“
  • Einwendungen bei der Regierung von Oberbayern im Planfeststellungsverfahren zu einer Ortsumgehungsstraße wegen damit verbundenen enteignungsrechtlichen Folgen für das Grundeigentum, die Pachtgrundstücke bzw. den eingerichteten und ausgeübten landwirtschaftlichen (Vollerwerbs-)Betrieb der Mandantschaft
  • Vertretung eines Mandanten mit landwirtschaftlichem Betrieb im Baugenehmigungsverfahren beim Landratsamt Augsburg für einen neuen Rinderstall mit Melkhalle und Güllegrube auf dem Hofanschlussgrundstück, nachdem die Gemeinde Kutzenhausen ihr Einvernehmen zur Baugenehmigung wegen angeblich entgegenstehender gemeindlicher Bauleitplanung verweigert hat und die Verweigerung der Baugenehmigung die Betriebsexistenz gefährdet
  • Führung des Widerspruchsverfahrens für einen Grundstückseigentümer gegen einen Beitragsbescheid der Stadt Landsberg am Lech für den Straßenausbau und Stellung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheids
  • Vertretung eines Landwirts im Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebiets (Nebenerwerbsbetrieb, Hühnerhaltung, zum Betrieb gehört historisches Quellrecht) für die öffentliche Wasserversorgunganlage des Markts Neubeuern