Begleitung bei Vernehmung im

Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

Rechtsanwalt als Zeugenbeistand im Untersuchungsausschuss

Wir begleiten Sie als rechtlicher Beistand im Rahmen Ihrer Vernehmung in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Bundestag nach dem PUAG oder einem Landtag. 

Zeugen haben das Recht auf rechtliche Begleitung. Denn sie werden regelmäßig im Rahmen einer großen (Medien-)Öffentlichkeit in nicht selten politisch motivierter, tendenzieller Frageweise öffentlich zu wichtigen Themen vernommen. Dabei können den Zeugen selbst nicht selten persönliche, rechtliche Nachteile drohen.

Wir sind als Fachanwälte für Verwaltungsrecht fachlich nahe an der Verwaltung und damit denjenigen Gesetzen, die die Grundlage für die Befragung bieten. Ggfs. sind zur Prüfung entsprechender Sachverhalte die Verwaltungsgerichte berufen.

Häufig werden Zeugen durch Strafverteidiger als Zeugenbeistände begleitet. Wir begleiten sie als Rechtsanwälte, die eine strafrechtliche Verantwortung Ihrerseits bei dem Thema des Untersuchungsausschusses nicht nahelegen.