Fachanwalt für Rechtsfragen im

Planfeststellungsverfahren

Sie suchen einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Verwaltungsrecht. Hier finden Sie Ihren Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Fachkompetenz auch für Planfeststellungsverfahren nach den Fachplanungsgesetzen.

Besondere Kenntnisse in der Planfeststellung als Fachanwalt

Einen Fachanwalt für Planfeststellung alleine gibt es nicht. Die Planfeststellung zählt zum Verwaltungsrecht. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht verfügen wir über besondere Kenntnisse im Planfeststellungsverfahren (§ 8 Nummer 1 Fachanwaltsordnung) und besonderer Fachplanungsgesetze, wie zum Beispiel im Umweltrecht (§ 8 Nummer 2 Fachanwaltsordnung). Das Planfeststellungsverfahren ist als spezielles Verfahren im allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. Mit diesem Verfahren werden Entscheidung über Vorhaben getroffen, für welche letztlich zahlreiche Genehmigungsverfahren erforderlich wären. Das Planfeststellungsverfahren bündelt diese einzelnen Fachplanungsfragen und Fachplanungsentscheidungen in einem Verfahren. 

Anwalt für Planfeststellungsverfahren

Zahlreiche Fachplanungsgesetze sehen das Planfeststellungsverfahren anstelle zahlreicher, einzelner Genehmigungsverfahren vor (z. B. Allgemeines Eisenbahngesetz, Bundesfernstraßengesetz, Bundeswasserstraßengesetz, Luftverkehrsgesetz, Energiewirtschaftsgesetz, Bundes-Bodenschutzgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Bundesnaturschutzgesetz, Flurbereinigungsgesetz). In einem Planfeststellungsverfahren wird über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen entschieden. Ein raumbedeutsames Vorhaben ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 ROG “Vorhaben und sonstige Maßnahmen, durch die Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird, einschließlich des Einsatzes der hierfür vorgesehenen öffentlichen Finanzmittel“. Eines Planfeststellungsverfahrens bedarf es insbesondere beim Bau von Bundesstraßen oder Bundesautobahnen nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG), dem Bau von Luftverkehrsanlagen nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und dem Gewässerausbau oder Deichbau nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Aufgrund der räumlichen Dimensionen und erheblichen Immissionen eines solchen Vorhabens wird eine Vielzahl von privaten Belangen berührt. Der Betroffene kann die berührten Belange geltend machen, indem er während der öffentlichen Auslegung seine Stellungnahmen und Einwendungen einreicht. Werden die Einwendungen nicht fristgerecht erhoben, können vorgebrachte Einwendungen u.U. nicht mehr berücksichtigt werden (sog. „materielle Präklusionswirkung“). Am Ende des Verfahrens ergeht ein Planfeststellungbeschluss. Dieser stellt einen Verwaltungsakt dar und kann verwaltungsgerichtlich überprüft werden.

Rechtsanwalt für Vertretung im Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren ist zentral im Verwaltungsrecht und kontinuierlich Gegenstand unserer Tätigkeit. Wir beraten und vertreten die von Planungen Betroffenen insbesondere wie folgt:

  • Beratung und Vertretung im Planfeststellungsverfahren, insbesondere Erhebung von Stellungnahmen und Einwendungen sowie Teilnahme am Erörterungstermin
  • Prüfung und verwaltungsgerichtliche Anfechtung von Planfeststellungsbeschlüssen
  • Vertretung bei Verfahren auf Planergänzung

Rechtsanwalt mit Erfahrung in Planfeststellungsverfahren

Hier eine Auswahl unserer Tätigkeiten für Betroffene und Beteiligte von Planfeststellungsverfahren:

  • Vertretung von betroffenen Grundstückseigentümern und Pächtern bei der Planfeststellung der Bundesautobahn 6
  • Vertretung von betroffenen Grundstückseigentümern und Pächtern bei der Planfeststellung der Gasleitung Monaco I zwischen Burghausen und Finsing
  • Vertretung von betroffenen Grundstückseigentümern bei der Planfeststellung von Hochwasserschutzmaßnahmen