Fachanwalt für Rechtsfragen im

Gaststättenrecht

Sie suchen einen Anwalt mit besonderen Kenntnissen von Verwaltungsverfahren. Hier finden Sie Ihren Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Fachkompetenz auch Gaststättenrecht.

Besondere Kenntnisse im Gaststättenrecht als Fachanwalt

Einen Fachanwalt für Gaststättenrecht alleine gibt es nicht. Das Gaststättenrecht zählt zum Verwaltungsrecht. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht verfügen wir über besondere Kenntnisse im Gaststättenrecht (§ 8 Nummer 2 Fachanwaltsordnung). Als Gaststättenrecht wird ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts bezeichnet. Das Gaststättenrecht umfasst alle Rechtsfragen in Bezug auf den Betrieb einer Gaststätte.

Rechtsanwalt für Gaststättenrecht

Das Gaststättenrecht ist im Gaststättengesetz geregelt. Die Vorschriften des Gaststättengesetzes beschreiben die Voraussetzungen für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis, auch Konzession genannt. Bestimmt wird auch der Umfang der Erlaubnis. Einer gesonderten Gaststättenerlaubnis bedürfen Gewerbebetriebe, die alkoholische Getränke ausgeben, auch im Straßenverkauf (Straußwirtschaft). Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsart und für bestimmte Räume erteilt. Sie kann versagt werden, wenn der Antragssteller nicht die erforderliche Zuverlässigkeit zu besitzen scheint, beispielsweise aufgrund des Alkoholmissbrauchs, die zum Betrieb bestimmten Räume den Anforderungen nicht genügen oder der Gewerbebetrieb schädliche Umwelteinwirkungen, wie Lärm oder Geruchsimmissionen befürchten lässt. Die Erlaubnis erlischt, wenn mit dem Betrieb innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis nicht begonnen wurde. Die zuständige Behörde kann dem Gewerbetreibenden ferner Auflagen erteilen, um beispielsweise Belästigungen für die Bewohner durch Immissionen zu verhindern. Die Erlaubnis kann zurückgenommen werden, wenn die Tatsachen bekannt werden, bei deren Vorliegen die Erlaubnis nicht erteilt werden durfte. Ferner kann die Erlaubnis widerrufen werden, wenn der Gewerbetreibender die Betriebsart unbefugt ändert oder nicht zugelassene Getränke oder Speisen anbietet (Teilküche, Vollküche). Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung können auch zeitweise Anordnungen ergehen.

Wichtig für Gaststätten ist die Nutzung von Freiflächen. Handelt es sich um öffentliche Freiflächen, also nicht um einen sog. Wirtsgarten, stellt dies in der Regel eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.

Wir eine Gaststätte übernommen, hinsichtlich welcher nicht sämtliche erforderlichen, öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Voraussetzungen vorliegen, kann dies zur Nutzungsuntersagung bzw. Betriebseinstellung oder Beseitigungsanordnung führen.

Rechtsanwalt für Erlaubnis im Gaststättenrecht

Das Gaststättenrecht ist Gegenstand unserer Tätigkeit. Wir beraten und vertreten Gastwirte insbesondere wie folgt:

  • Beratung von Gaststättenbetreibern und Gastwirten zu behördlichen Erlaubnissen und Auflagen
  • Vertretung von Gaststättenbetreibern und Gastwirten vor den zuständigen Behörden
  • Vertretung von Gaststättenbetreibern und Gastwirten vor den Verwaltungsgerichten, insbesondere bei Klageverfahren gegen behördliche Anordnungen, Widerrufe und Untersagungen

Rechtsanwalt mit Erfahrung im Gaststättenrecht

Für Betreiber von Gaststätten haben wir unter anderem folgende Angelegenheiten bearbeitet:

  • Beratung einer Gaststätten- und Hotel Betriebsgesellschaft zu behördlichen Auflagen und zur Vermeidung einer Betriebsuntersagung.
  • Vertretung einer Gaststätte gegenüber der Behörde wegen der regelmäßigen Veranstaltung von Themenveranstaltungen auch im Freien, vorliegend einem Straßengrund umfassenden, privaten Wirtsgarten.
  • Vertretung eines Gastwirtes wegen vermeintlichen Fehlens der erforderlichen Zuverlässigkeit