Vertretung vor dem

Verwaltungsgerichtshof

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellt grundsätzlich die Berufungsinstanz (also die Mittelinstanz) dar und steht somit auf der Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bayern. Der Verwaltungsgerichtshof ist aber bei Überprüfung von Satzungen  und von anderen im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften das erstinstanzliche Gericht. Anders als in den meisten Bundesländern heißt die Mittelinstanz in Bayern nicht Oberverwaltungsgericht (Abkürzung OVG). An die Stelle des Begriffs “Oberverwaltungsgericht” ist geschichtlich bedingt der Verwaltungsgerichtshof getreten. Dem Bayerische Verwaltungsgerichtshof sind alle Verwaltungsgerichte in Bayern untergeordnet. Diese sind: VG München, VG Ansbach, VG Augsburg, VG Bayreuth, VG Regensburg sowie VG Würzburg. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof selbst ist dem Bundesverwaltungsgericht untergeordnet.