Vertretung vor

Behörden und Verwaltungsgerichten

Fachanwälte für Verwaltungsrecht

Wir vertreten Sie als Rechtsanwälte mit der Fachkompetenz für Verwaltungsrecht vor Verwaltungsbehörden und – soweit erforderlich – vor den Verwaltungsgerichten aller Instanzen.

Wir bergleiten Verwaltungsverfahren als Vertreter Ihrer Interessen. Vor den Verwaltungsgerichtshöfen bzw. den Oberverwaltungsgerichten sind Sie gezwungen, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Dies gilt auch für Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Wir vertreten Sie insbesondere auch gegenüber der Bundestagsverwaltung und Begleiten Sie – zum Schutz Ihrer Rechte – bei Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.