Die anwaltliche Beratung und Vertretung von

Interessengemeinschaften im Verwaltungsverfahren

Gemeinsam sind Sie stark

Immer häufiger schließen sich Menschen zusammen, um gemeinsame Ziele rechtlich effizienter und wirtschaftlicher zu erreichen. Der Gesetzgeber hat erste Möglichkeiten dafür geschaffen: Das Verbandsklagerecht.

Doch es gibt auch für eine Gemeinschaften, z.B. Interessengemeinschaften, gemeinsam ein rechtliches Ziel in einem Verfahren zu verfolgen. 

Weiterer gesetzlich geregelter Fall für eine solche Gemeinschaft sind Bürger, die ein Bürgerbegehren initiieren wollen, um rechtsverbindliche Entscheidungen herbeizuführen. 

Wir beraten und vertreten Sie bei den erforderlichen Fragestellungen auf dem Weg zu dem von Ihnen angestrebten Ziel.