Vertretung vor

Verwaltungsbehörden

Verwaltungsbehörde ist gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllt. Eine Behörde stellt somit eine staatliche Einrichtung dar, die Verwaltung und Dienstleistungen des Staates gegenüber dessen Bürgern übernimmt. Dazu gehören insbesondere Träger der Verwaltung, Verwaltungsorgane der Judikative und Legislative, Beliehene. Eine Verwaltungsbehörde ist somit das Landratsamt, der Kreisverwaltungsreferat, die Regierung, das Ministerium, die Genehmigungsbehörde, der Bezirk. Eine Verwaltungsbehörde ist ein Organ der Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Rechtsgrundlagen für das Handeln einer Behörde finden sich in den Gesetzen des Staates. Die Zuständigkeit, Verantwortlichkeit sowie der Arbeitsverlauf sind in den Gesetzen, Verordnungen, Satzungen oder Geschäftsordnungen geregelt. Behördenentscheidungen, die in die Rechte des Bürgers eingreifen, sind rechtlich überprüfbar. Gegen die Entscheidungen steht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Darüber hinaus wird die Tätigkeit von der Kommunalaufsicht überwacht. Einen Anspruch des Bürgers auf das Tätigwerden der Kommunalaufsicht gibt es jedoch nicht.