Vertretung vor dem

Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht ist das oberste Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit und bildet somit die Revisionsinstanz in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten. Die Revision wird gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte (OVG) bzw. Verwaltungsgerichtshöfe (VGH) eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht ist das erstinstanzliche Gericht insbesondere bei Klagen gegen die Vereinsverbote, bei Streitigkeiten gegen Abschiebungsanordnungen, bei Streitigkeiten im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens und Plangenehmigungsverfahrens für bestimmte Verkehrsinfrastrukturvorhaben, die in dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) oder dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) bezeichnet sind. Vor dem Bundesverwaltungsgericht herrscht Anwaltszwang.