Fachanwalt für Rechtsfragen im Abfallrecht

Sie suchen einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Verwaltungsrecht. Hier finden Sie Ihren Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Fachkompetenz auch im Abfallrecht.

Besondere Kenntnisse im Abfallrecht als Fachanwalt

Einen Fachanwalt für Abfallrecht alleine gibt es nicht. Das Abfallrecht zählt zum Verwaltungsrecht. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht verfügen wir über besondere Kenntnisse im Umweltrecht und damit im Abfallrecht (§ 8 Nummer 2 Fachanwaltsordnung). Das Abfallrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die den Umgang mir Abfällen regeln.

Rechtsanwalt für Abfallrecht

Das Abfallrecht regelt die Behandlung, den Transport sowie die Entsorgung von Abfällen. Die gesetzlichen Regelungen findet das Abfallrecht im Kreislaufwirtschaftsgesetz und in zahlreichen ergänzenden Rechtsverordnungen, so zum Beispiel in der Verpackungsverordnung, der Abfallverzeichnis-Verordnung, der Nachweisverordnung, der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und der Gewerbeabfallverordnung. Häufig ist das Abfallrecht auch Gegenstand von Planfeststellungsverfahren. Zur Ergänzung der bundesrechtlichen Regelungen wurden in den Bundesländern eigene Abfallgesetze erlassen. In Bayern gilt das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (das Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern). Die gesetzgeberischen Ziele sind Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling oder sonstige Verwertung sowie Beseitigung. Dabei ist darauf zu achten, dass das Wohl der Allgemeinheit, die Gesundheit der Menschen sowie die Umwelt nicht gefährdet werden. Die Entsorgungsträger sind zur Errichtung und zum Betreiben von Anlagen oder Einrichtungen verpflichtet, in denen die Abfälle zum Zwecke der Beseitigung gelagert, behandelt oder abgelagert werden. Sie müssen auch eine Deponie zur Verfügung stellen. Die Errichtung und der Betrieb von Entsorgungsanlagen bedürfen der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Errichtung und der Betrieb von Deponien bedürfen der Planfeststellung. Bauliche Anlagen bestimmen sich dabei in der Regel nach den Vorschriften für das Baurecht. Wird eine Deponie ohne den Planfeststellungsbeschluss oder die erforderliche Genehmigung betrieben, so kann die zuständige Behörde den Betrieb untersagen. Die Entsorgung wird von den Entsorgungsfachbetrieben vorgenommen. Diese können entweder privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisiert sein. Der Entsorgungsbetrieb muss als solcher zertifiziert sein. Das Zertifikat ist zu erteilen, wenn der Betrieb den erforderlichen Anforderungen an seine Organisation sowie die Zuverlässigkeit entspricht. Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen sind zur Anzeige ihres Betriebs verpflichtet, wenn diese nicht bereits durch eine Erlaubnis gestattet ist. Der Betriebsinhaber muss zuverlässig sein. Die zuständige Behörde kann die Tätigkeit untersagen, wenn Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen.

Rechtsanwalt für Verfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz

Das Abfallrecht ist regelmäßig Gegenstand unserer Tätigkeit:

  • Beratung und Vertretung von abfallrechtlichen Betriebsinhabern vor der Verwaltungsbehörde
  • Vertretung vor dem Verwaltungsgericht bei Klagen gegen behördliche, abfallrechtliche Anordnungen (z.B. Betriebseinstellungsverfügung, Beseitigungsanordnung)
  • Vertretung zur Abwehr von Verwaltungszwang im Abfallrecht

Rechtsanwalt mit Erfahrung im Abfallrecht

Unter anderem waren wir mit folgenden abfallrechtlichen Verfahren befasst:

  • Klage und Eilverfahren gegen abfallrechtliche Beseitigungsanordnungen und Zwangsmaßnahmen im Verwaltungszwang (Ersatzvornahme) durch die zuständige Behörde.
  • Gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Kontaminationen durch eine benachbarten Deponie.
  • Verwaltungsrechtliche Beratung bei Immobilienkaufverträgen hinsichtlich schützender Vertragsklauseln zu Fragen des Bundes-Bodenschutzgesetzes, insbesondere zu Fragen der Verursacherhaftung (Handlungsstörer) und des Grundstückseigentümers (Zustandsstörer).