Fachanwalt für Rechtsfragen im Berg- und Energierecht

Sie suchen einen Rechtsanwalt besonderen Kenntnissen im öffentlichen Recht. Hier finden Sie Ihren Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Fachkompetenz auch im Berg- und Energierecht.

Besondere Kenntnisse im Berg- und Energierecht als Fachanwalt

Einen Fachanwalt für Berg- und Energierecht alleine gibt es nicht. Das Berg- und Energierecht zählt zum Verwaltungsrecht. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht verfügen wir über besondere Kenntnisse im Berg- und Energierecht (§ 8 Nummer 2 Fachanwaltsordnung). Als Berg- und Energierecht wird ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts bezeichnet. Das Berg- und Energierecht umfasst die Rechtsnormen, die Bergbau und Energiewirtschaft regeln.

Rechtsanwalt für bergrechtliches Erlaubnisverfahren

Das Bergrecht regelt das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen sowie den sicheren Bergbau. Die zentrale gesetzliche Grundlage findet sich im Bundesberggesetz. Hier werden alle Rechtsfragen bezüglich der Aufsuchung und der Gewinnung eines Rohstoffes geregelt. Bodenschätze gliedern sich in bergfreie und grundeigene Bodenschätze. Der Bergbaubetrieb für die Aufsuchung bergfreien Bodenschätze bedarf einer Erlaubnis. Für die Gewinnung bergfreien Bodenschätze ist die Bewilligung oder das Bergwerkseigentum erforderlich. Die Erteilung einer Bewilligung oder einer Erlaubnis beziehungsweise die Verleihung des Bergwerkseigentums müssen beantragt werden. Der Antrag bedarf einer bestimmten Form und muss schriftlich bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Die Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung und die Verleihung des Bergwerkseigentums können versagt werden. Erlaubnis und Bewilligung sind zu widerrufen, wenn nachträglich eingetragene Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Versagung hätte ergehen können. Der Bergbau unterliegt der Aufsicht (Bergaufsicht). Die Bergaufsicht hat allgemeine Auskunftsrechte, Anordnungsbefugnisse, das Recht, unerlaubte Tätigkeiten zu verhindern und den Betrieb zu untersagen, wenn Tatsachen für die Annahme der Unzuverlässigkeit des Unternehmers sprechen. Fragen des Berg- und Energierechts können regelmäßig Gegenstand in einem Raumordnungsverfahren oder Planfeststellungsverfahren sein. Im Bergrecht ist regelmäßig auch das Wasserrecht und das Natur- und Landschaftsschutzrecht zu berücksichtigen.

Rechtsanwalt für Energierecht

Das Energierecht regelt die Energiewirtschaft. Die Energiewirtschaft umfasst die Energieversorgung der privaten Haushalte und Betriebe mit Strom, Gas, Kohle etc. Das Energierecht ist im Energiewirtschaftsgesetz geregelt. Das Energierecht verfolgt den Zweck, eine sichere, preisgünstige, effiziente, umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas zu gewährleisten. Das Energieversorgungsunternehmen, das die Energie an andere liefert, ist verpflichtet, die Aufnahme der Tätigkeit unverzüglich anzuzeigen. Die Regulierungsbehörde kann die Tätigkeit untersagen, wenn der Unternehmer nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Der Netzbetrieb (der Betrieb von Übertragungs- oder Elektrizitätsverteilernetzen) bedarf einer Genehmigung. Die Genehmigung kann versagt werden, wenn der Antragsteller nicht die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für den Betrieb besitzt.

Tätigkeit im Bergrecht und Energierecht

Das Berg- und Energierecht ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts Gegenstand unserer Tätigkeit. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten dabei insbesondere wie folgt:

  • Beratung von Unternehmen bei der Projektentwicklung und Umsetzung von Vorhaben nach dem Bergrecht
  • Beratung von Unternehmen bei der Projektentwicklung und Umsetzung von Vorhaben nach dem Energierecht
  • Vertretung von Unternehmen vor der Verwaltungsbehörde, insbesondere dem Bergamt
  • Vertretung vor den Verwaltungsgerichten zur Durchsetzung von verwaltungsrechtlichen Genehmigungen, etc.

Rechtsanwalt mit Erfahrung im Berg- und Energierecht

Im Berg- und Energierecht haben wir insbesondere folgende Angelegenheiten bearbeitet:

  • Anfechtungsklage zum Verwaltungsgericht gegen einen bergrechtlichen Bescheid, durch den die zuständige Bergbehörde Anordnungen gegenüber dem Nachbarn eines Bergwerks erlassen hat.
  • Vortrag von Einwendungen und Bedenken gegen einen Bebauungsplan, durch den ein Photovoltaik-Anlagen-Park auf den landwirtschaftlichen Grundstücken unserer Mandantschaft festgesetzt wurde.
  • Vertretung eines Grundstückseigentümers hinsichtlich eines Bebauungsplans zur Errichtung eines Windparks