Fachanwalt für Rechtsfragen im Gewerberecht

Sie suchen einen Anwalt mit Erfahrungen im Umgang mit Behörden. Hier finden Sie Ihren Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Fachkompetenz auch bei Verfahren über den Vollzug des Gewerberechts.

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Besondere Kenntnisse im Gewerberecht als Fachanwalt

Einen Fachanwalt für Gewerberecht alleine gibt es nicht. Das Gewerberecht zählt zum Verwaltungsrecht. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht verfügen wir über besondere Kenntnisse im Gewerberecht (§ 8 Nummer 2 Fachanwaltsordnung). Als Gewerberecht wird ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts bezeichnet. Das Gewerberecht umfasst die Rechte und Pflichten beim Betrieb eines Gewerbes. Dazu zählt auch das Gaststättenrecht.

Das Gewerberecht im Überblick

Ein Gewerbe stellt jede auf Dauer angelegte Tätigkeit dar, die der Gewinnerzielung dient und nicht freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Art ist. Das Gewerberecht regelt den Betrieb eines Gewerbes. Zentrale Rechtsnorm ist dabei die Gewerbeordnung. Die Gewerbeordnung stellt allgemeine Voraussetzungen für den Betrieb eines Gewerbes dar. Grundsätzlich ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet. Der Betrieb je nach Art des Gewerbes kann jedoch Beschränkungen unterliegen. Es wird unterschieden zwischen dem stehenden Gewerbe, dem Reisegewerbe und den Messen, Ausstellungen und Märkten.
Der Betrieb eines stehenden Gewerbes bedarf grundsätzlich nur einer Anzeige. Einer Erlaubnis bedürfen aber beispielsweise Schaustellungen von Personen, Aufstellung der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten, Betreiben von Spielhallen, Tätigkeit als Makler oder – mit Bezug zum Baurecht – Bauträger oder Baubetreuer. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn Tatsachen gegen die Zuverlässigkeit des Antragsstellers sprechen, der Antragssteller die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten nicht nachweist oder der Betrieb des Gewerbes Gefahren für die Sicherheit und Ordnung befürchten lässt. Unzuverlässigkeit wird von den Behörden angenommen, wenn der Antragssteller beispielsweise in den letzten drei Jahren wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilt wurde. Die Ausübung des Gewerbes kann ferner ganz oder teilweise untersagt werden, wenn der Gewerbetreibende Gründe für die Annahme der Unzuverlässigkeit liefert, beispielsweise Steuerschulden nicht begleicht. Gewerbeuntersagungen werden regelmäßig mit Verwaltungszwang durchgesetzt. Häufiger Problemkreis für Gewerbebetriebe ist das Immissionsschutzrecht.
Der Betrieb eines Reisegewerbes bedarf einer Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten unterliegen einer Anzeigepflicht bei der Verwaltungsbehörde. Die Reisegewerbekarte bzw. die reisegewerbekartenfreie Tätigkeit werden auch hier versagt, wenn von der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden ausgegangen wird.
Die Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Diese kann den Antrag ablehnen, wenn die zu Leitung bestimmte Person nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen oder die Durchführung der Veranstaltung mit Gefahren für die Allgemeinheit verbunden ist. Insbesondere die Festsetzung von Märkten und sog. Hausmessen an Sonn- und Feiertagen führt zu Konflikten. Hier bestehen meist Berührungspunkte zu Fragen der Kommunalaufsicht.

Rechtsanwalt für Gewerberecht

Das Gewerberecht ist Gegenstand unserer Tätigkeit. Wir beraten und vertreten Gewerbetreibende und Antragsteller insbesondere wie folgt:

  • Vertretung in Verwaltungsverfahren zum Vollzug der Gewerbeordnung, insbesondere bei Anzeigeverfahren und Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis, Widerruf der Gewerbeerlaubnis, Untersagungsverfügung, u.a.
  • Vertretung vor dem Verwaltungsgericht, auch im einstweiligen Rechtsschutz zu Anordnungen nach der Gewerbeordnung
  • Beratung und Vertretung bei der Festsetzung von Märkten und Hausmessen, insbesondere an Sonn- und Feiertagen
  • Beratung und Vertretung zu Verwaltungszwang im Gewerberecht

Rechtsanwalt mit Erfahrung im Gewerberecht

Für Gewerbetreibende haben wir unter anderem folgende Angelegenheiten bearbeitet:

  • Beratung eines Unternehmens; Vorgehen gegen Hausverbot bzw. Betretungsverbot der Großmarkthalle zu Lasten eines Mitarbeiters.
  • Beratung und Vertretung eines Gewerbetreibenden; Untersagungsverfügung wegen vermeintlich fehelnder Zuverlässigkeit.
  • Klage zum Verwaltungsrecht wegen Untersagung der Festsetzung eines Marktes an einem Sonn- und Feiertag.