Fachanwalt für Rechtsfragen im öffentlichen Baurecht

Sie suchen einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Verwaltungsrecht. Hier finden Sie Ihren Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Fachkompetenz auch im Baurecht.

Neues Stadtviertel entsteht.

Besondere Kenntnisse im Baurecht als Fachanwalt

Einen Fachanwalt für öffentliches Baurecht alleine gibt es nicht. Das öffentliche Baurecht zählt zum Verwaltungsrecht. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht verfügen wir über besondere Kenntnisse im öffentlichen Baurecht (§ 8 Nummer 2 Fachanwaltsordnung). Als öffentliches Baurecht wird ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts bezeichnet. Das öffentliche Baurecht umfasst sämtliche Verfahren und Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Zulässigkeit der baulichen Nutzung von Grund und Boden.

Zulässigkeit von Bauvorhaben

Das öffentliche Baurecht regelt damit insbesondere die Zulässigkeit von Bauvorhaben und Gebäuden und deren gesetzmäßige Nutzung. Das öffentliche Baurecht enthält auch Vorgaben zur Genehmigungspflicht und Genehmigungsfähigkeit von wesentlichen Veränderungen an baulichen Anlagen und deren Beseitigung. Das öffentliche Baurecht wird unterteilt in das sog. Bauplanungsrecht und das sog. Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht regelt die grundsätzliche Zulässigkeit von Bauvorhaben in einem bestimmten Bereich, z.B. im Innenbereich einer geschlossenen Bebauung oder im Aussenbereich, also in der Regel ausserhalb einer geschlossenen Bebauung, z.B. auf freier Flur. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens kann im Rahmen einer sog. Bauvoranfrage geklärt werden. Im Vordergrund stehen hier zumeist Rechtsfragen. Das Städtebaurecht zählt zum Bauplanungsrecht. Das Bauordnungsrecht hingegen befasst sich technisch detaillierter mit der konkret geplanten Ausführung einer baulichen Anlage. Das Bauordnungsrecht als sog. Baupolizeirecht hat zum Ziel, Gefahren abzuwehren. So dient die Einhaltung von Abstandsflächen insbesondere dem vorbeugenden Brandschutz. Das Bauordnungsrecht wird in der Regel durch Bauaufsichtsbehörden im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens geprüft und vollzogen. Auch das Wasserrecht, der Denkmalschutz oder das Immissionsschutzrecht kann Gegenstand eines Verfahrens im Baurecht sein.

Rechtsanwalt für Baugenehmigung

Das öffentliche Baurecht ist zentral im Verwaltungsrecht und kontinuierlich Gegenstand unserer Tätigkeit. Wir beraten und vertreten Firmen insbesondere wie folgt:

    • Beratung zur bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben vor oder parallel zur Ausarbeitung der Baumappe durch Architekten zur Einreichung bei der Gemeinde bzw. der Baugenehmigungsbehörde und ggfs. vorheriger Abstimmung mit den zuständigen Behördenvertretern
    • Beratung und Vertretung vor der Kommune hinsichtlich der Aufstellung und Beschlussfassung von vorhabensbezogenen Bebauungsplänen, insbesondere Ausarbeitung und Verhandlung von städtebaulichen Verträgen
    • Vertretung vor der Baugenehmigungsbehörde in Verfahren zu einem Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides, in Verfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung oder in Verfahren im Freistellungsverfahren
    • Vertretung vor dem Verwaltungsgericht bei gerichtlicher Durchsetzung eines Bauvorbescheides oder einer Baugenehmigung bzw. der Anfechtung einer belastenden Genehmigung (Nachbarklage oder Auflagen in Genehmigungsbescheid)
    • Beratung und Vertretung bei Verlängerung von erteilten Genehmigungen

Beratung und Vertretung bei Verfahren zur Genehmigung einer Nutzungsänderung, insbesondere bei Bestandsschutz

Rechtsanwalt mit Erfahrung im Baugenehmigungsverfahren

Aktuell bearbeiten wir für Unternehmen folgende Angelegenheiten im öffentlichen Baurecht:

  • Vertretung einer Bauträgergesellschaft; aussergerichtliche Durchsetzung der Erteilung einer Baugenehmigung für ein Geschäfts- und Wohnhaus in Innenstadtlage mit Schwerpunkt im Denkmalschutzrecht und Brandschutzrecht.
  • Vertretung eines Speditionsunternehmens vor dem Verwaltungsgericht; Beseitigung von belastenden Auflagen in einer Baugenehmigung zur nur teilweisen Nutzung eines Gewerbeparkplatzes wegen vermeintlich hoher Lärmemmissionen des Firmenfuhrparks.
  • Vertretung eines Tankstellenunternehmens; Durchsetzung einer Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht für die Erweiterung einer Tankstelle mit Waschstrasse, SB-Saugern, etc.