Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht ist das Verfassungsgericht des Bundes. Es gehört nicht zum Instanzenzug der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Da das Bundesverfassungsgericht keine Superrevisionsinstanz ist, überprüft es nicht die richtige Anwendung einfacher Gesetze durch die Fachgerichte, sondern, ob die Fachgerichte das spezifische Verfassungsrecht bzw. das Grundgesetz bei ihrer Entscheidung verletzt haben. Dies ist dann der Fall, wenn die Fachgerichte grundrechtlich geschützte Rechtspositionen missachtet haben. Das häufigste Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist die Verfassungsbeschwerde. Mit diesem Rechtsbehelf kann der Beschwerdeführer nach Ausschöpfung des Rechtswegs eine Verletzung seiner Grundrechte durch Akte der Staatsgewalt geltend machen. Akte der Staatsgewalt sind insbesondere Gesetze, Behördenentscheidungen und Gerichtsentscheidungen. Der Beschwerdeführer muss durch die Akte der Staatsgewalt selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen sein. Das Bundesverfassungsgericht prüft parallel zu einer ggfs. eingelegten Beschwerde (Bayerischer Verfassungsgerichtshof) die Verletzung von Grundrechten. Der Rechtsweg muss hierfür in der Regel ausgeschöpft sein, also das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht oder dem Verwaltungsgerichtshof / OVG abgeschlossen sein.