Fachanwalt für Rechtsfragen im Vereinsrecht

Sie suchen einen Anwalt für Verwaltungsrecht. Hier finden Sie Ihren Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Fachkompetenz auch im Vereinsrecht.

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Besondere Kenntnisse im Vereinsrecht als Fachanwalt

Einen Fachanwalt für Vereinsrecht alleine gibt es nicht. Das Vereinsrecht zählt zum Verwaltungsrecht. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht verfügen wir über besondere Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und im Verwaltungsverfahrensrecht (§ 8 Nummer 1 Fachanwaltsordnung), sowie über besondere Kenntnisse in verschiedenen Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts. Das Vereinsrecht ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Das Vereinsrecht umfasst Gründung und Organisation von Vereinen.

Rechtsanwalt für Vereinsrecht

Die Bildung von Vereinen ist frei (Vereinsfreiheit). Ein Verein ist jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat. Es gibt den wirtschaftlichen Verein, den nicht rechtsfähigen Verein und den im Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragenen Verein (e.V.). Kapitalgesellschaften, so die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), und Genossenschaften (eG) zählen zu den wirtschaftlichen Vereinen. Der nicht rechtsfähige Verein ist mangels Rechtsfähigkeit keine juristische Person. Der eingetragene, nicht wirtschaftliche Verein ist eine juristische Person. Seine Rechtsfähigkeit wird durch die Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes begründet. Zur Gründung eines eingetragenen Vereins werden mindestens zwei Vereinsmitglieder benötigt, die auf der Gründungsversammlung eine Vereinssatzung beschließen. Bei Eintragung in das Vereinsregister muss der Verein mindestens sieben Vereinsmitglieder haben. Ein eingetragener Verein kann gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Ziele verfolgen und deshalb eine Steuerbegünstigung erhalten. Zu den Organen eines eingetragenen Vereins zählen die Mitgliederversammlung und der Vorstand. In der Vereinssatzung können weitere Organe, beispielsweise ein Beirat oder ein Aufsichtsrat, bestimmt werden. Der rechtsfähige Verein kann die Rechtsfähigkeit verlieren, wenn er gesetzeswidrig handelt, satzungswidrig wirtschaftliche Ziele verfolgt oder die Zahl der Vereinsmitglieder weniger als drei beträgt. Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Anwaltliche Beratung von Interessengemeinschaften, Vereinen, Verbänden bzw. Stiftungen

Das Vereinsrecht ist Gegenstand unserer Tätigkeit. Wir beraten und vertreten Interessengemeinschaften, Vereine, Verbände bzw. Stiftungen hinsichtlich des Vereinsrechts insbesondere wie folgt:

  • Beratung hinsichtlich der gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung eines Vereins
  • Ausarbeitung einer Vereinssatzung